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18 September 2022

Time to Move! – Bundesarbeitsgericht erklärt Arbeitszeiterfassung zur Pflicht.

Arbeitszeiterfassung wird in Deutschland zur Pflicht

  • Abseits der Diskussion in Politik, Justiz und Wirtschaft über die Auslegung des sogenannten „Stechuhr-Urteils“ des europäischen Gerichtshofs vom Mai 2019 hat das höchste deutsche Arbeitsgericht bereits jetzt entschieden, dass die Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System zur systematischen Arbeitszeiterfassung ihrer Beschäftigten einzuführen. Dabei stellte die Präsidentin des höchsten deutschen Arbeitsgerichts, Inken Gallner, heraus, dass es nicht genügt, lediglich die Abweichungen vom Soll in Form von Krankheit, Urlaub usw. zu erfassen (auch bekannt als Vertrauensarbeitszeit oder Negativzeiterfassung) sondern die genauen täglichen Kommen- und Gehtzeitpunkte digital zu erfassen und auszuwerten sind.

  • Move Now!

    Vor diesem Hintergrund möchte sich die OBS GmbH als kompetenter Partner mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der elektronischen Personalzeiterfassung empfehlen. Moderne Identifikationsverfahren (RFID, Fingerprint usw.) und die Realisierung flexibler Arbeitszeitmodelle (auch Homeoffice und Kurzarbeit) entlasten ihre HR-Abteilung, damit sie sich wieder mehr auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren kann. Zu den Lohn- und Gehaltsabrechnungssystemen (z. B. DATEV und KIDICAP) bestehen standardisierte Schnittstellen.

    Move Now!

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  • 20 Mai 25

    Unser Kunde „Barnet Europe“ im IHK-Interview

  • 10 März 25

    Partnerschaft mit Securex

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