Neues von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ab 2024
ARBEITSZEIT NEWS berichtet aktuell über Bedeutung und rechtssichere Möglichkeiten
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Wer kennt noch den sogenannten Stundenzettel? Darauf wurden die täglichen Anfangs- und Endzeiten der Arbeitszeit handschriftlich notiert. Einmal im Monat musste der Chef oder Abteilungsleiter gegenzeichnen, danach konnte der Stundennachweis an die Personalabteilung gereicht werden. Diese wiederum war dafür zuständig, eventuelle Überstunden auszuzahlen. Natürlich war es ein Leichtes, auf einem derartigen Zettel zu mogeln, Zudem wurden Pausen oftmals nicht notiert. Der Stundenzettel war damit nur ein ungefährer Anhaltspunkt dazu, ob der betreffende Arbeitnehmer an den einzelnen Tagen anwesend war oder nicht. Wie lange genau, wusste nur der Mitarbeiter selbst. Mit derlei Ungenauigkeiten sollte endlich Schluss sein und so wurde die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ins Leben gerufen. Diese soll auf digitalem Wege stattfinden, um möglichst genau und fälschungssicher zu sein. Bislang gab es noch zahlreiche Fragen zur möglichen Umsetzung. Doch diese scheinen nun geklärt.
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