DSGVO – Es wird Zeit zu handeln!
Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union vom 25. Mai 2016 ist nach einer Übergangsfrist von 2 Jahren nun fast 2 Jahre in Kraft. Wir möchten nun den 25. Mai 2020 zum Anlass nehmen, um in diesem Zusammenhang nochmals daran zu erinnern, wie wichtig es ist, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um den rechtlichen Forderungen aus dieser Verordnung nachzukommen.
-
Die Verordnung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen und soll sicherstellen, dass personenbezogene Daten innerhalb der Europäischen Union geschützt sind, gleichzeitig aber den freien Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleisten. Quelle und mehr dazu: heise online
-
Im Rahmen Ihrer Wartungsvereinbarung mit der OBS GmbH für das Personalzeiterfassungssystem obserwer ist nicht auszuschließen, dass unser Supportpersonal beim Remotezugriff z. B. über Team-Viewer oder VPN – gewollt oder ungewollt – Einsicht in ihre schützenswerten Daten bekommt. Um für solche Fälle Rechtsicherheit zu bekommen, sieht das Gesetz einen sogenannten Auftragsverarbeitungsvertrag vor, der zwischen Ihrem Hause und der OBS GmbH abzuschließen wäre. Mit einigen unserer Kunden haben wir bereits einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen. Gerne können Sie bei uns einen Mustervertrag anfordern, indem Sie uns eine Email (info@obs.gmbh) mit dem Betreff „AV-Mustervertrag“ zusenden.